Arbeitszeit & Urlaub

Arbeitszeiten und Urlaub in der Praxis: Wichtige Regelungen für ZFA und MFA

Autor: Dr. Oliver Desch

Lesezeit: 4 Min.

Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen gehören zu den wichtigsten Themen im beruflichen Alltag medizinischer Fachkräfte. Eine klare Struktur hilft, den Überblick zu behalten, Rechte zu kennen und individuelle Arbeitszeitmodelle besser einordnen zu können. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Grundlagen rund um Urlaub, Überstunden, Sabbatical, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice übersichtlich zusammen.

Wie viele Urlaubstage stehen zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr, wobei Werktage alle Tage außer Sonn- und Feiertage sind (6-Tage-Woche).

Fällt der Samstag weg (5-Tage-Woche), reduziert sich der Mindesturlaub auf 20 Urlaubstage. Für andere Arbeitszeitmodelle gilt:

Pro fehlendem Arbeitstag werden vier Urlaubstage abgezogen (z. B. 4-Tage-Woche = 16 Tage Mindesturlaub). Für Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch um 5 zusätzliche Tage pro Arbeitswoche.

Was passiert, wenn während des Urlaubs eine Krankheit eintritt?

Erkrankungen im Urlaub führen nicht zum Verlust der Urlaubstage. Die Tage müssen jedoch durch ärztliches Attest nachgewiesen und später neu beantragt werden.

Kann die Praxis den Urlaubszeitraum vorgeben?

Ja. Eine Praxis kann Teile des Urlaubs festlegen, zum Beispiel in Form von Betriebsferien. Mindestens zwei Fünftel des Jahresurlaubs müssen jedoch frei selbst wählbar sein.

Bis wann muss Resturlaub genommen werden?

Grundsätzlich soll der Jahresurlaub im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich und endet in der Regel am 31.03.. Bei längerer Krankheit gelten Sonderregelungen.

Wichtig:

Resturlaub verjährt nicht, wenn die Praxis nicht rechtzeitig und nachweislich über Urlaubsansprüche und möglichen Verfall informiert.

Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Resturlaub muss vor Austritt genommen oder ausgezahlt werden. Die Auszahlung richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.

Der anteilige Jahresurlaubsanspruch beträgt 1/12 pro Beschäftigungsmonat, außer die Beschäftigungsdauer im Kalenderjahr überschreitet sechs Monate — dann besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Elternzeit?
  • Zeiten des Beschäftigungsverbots gelten als Arbeitszeit → der Urlaubsanspruch entsteht weiter.
  • Gleiches gilt während des Mutterschutzes.
  • Während der Elternzeit entsteht kein neuer Urlaubsanspruch, aber Resturlaub aus der Zeit davor bleibt erhalten und wird nach Rückkehr gewährt.
Wann gibt es gesetzlichen Sonderurlaub?

Typische Anlässe für Sonderurlaub sind:

  • Geburt eines Kindes im eigenen Haushalt: 1 Tag
  • Hochzeit: 1 Tag
  • Umzug aus betrieblichen Gründen: 1 Tag
  • Dienstjubiläum (25 oder 40 Jahre): 1 Tag
  • Schwere Erkrankung eines Kindes (bis 11 Jahre): bis zu 4 Tage
  • Schwere Erkrankung einer Betreuungsperson eines Kindes (bis 7 Jahre): bis zu 4 Tage
  • Schwerer Krankheitsfall eines Angehörigen im gleichen Haushalt: 1 Tag/Jahr
  • Todesfall (Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Elternteil): 2 Tage

Hinweis:

Sonderurlaub kann komplex sein. Rücksprache mit Praxismanagement oder Steuerberatung wird empfohlen.

Flexible Arbeitszeiten ermöglichen den Einsatz von Arbeitszeitkonten. Diese funktionieren wie ein Zeitkonto, auf dem Über- oder Fehlstunden gesammelt werden. Kurzzeitkonten sollten innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein. Währenddessen wird das vereinbarte Gehalt weiterhin ausgezahlt. Alternativ können Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Langzeitkonten

Bei längeren Zeiträumen (über 12 Monate) können Beschäftigte Zeit für ein geplantes Sabbatical ansparen.

Vorteile für Fachkräfte:

  • fortlaufende Gehaltszahlung während der Auszeit

Vorteile für die Praxis:

  • höhere Arbeitsleistung vorab
  • zeitlicher Puffer bei Ausfällen

Arbeitszeitkonten unterstützen damit sowohl Flexibilität als auch Work-Life-Balance.

Wichtig (Arbeitszeitgesetz):

  • tägliche Arbeitszeit max. 8 Stunden, Ausnahmen bis 10 Stunden
  • gesetzliche Pausen- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden

Flexible Arbeitszeiten bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Studien zeigen:

Zufriedene Fachkräfte sind motivierter, leistungsfähiger und seltener krank. Das wirkt sich positiv auf Teamatmosphäre und Ausfallzeiten aus.

Grundprinzip:

Die Gesamtstundenzahl bleibt gleich, aber Verteilung und Zeiten variieren flexibel.

Flexible Arbeitszeiten funktionieren besonders gut:
  • in strukturierten Praxen
  • bei klaren Verantwortlichkeiten
  • je nach Tätigkeitsbereich
Beispiele für flexible Modelle:
  • Schichtsysteme
  • Teilzeit mit flexiblen Tages- oder Wochenstunden
  • teamorientierte Arbeitszeiten
  • geteilte Arbeitszeiten in Rezeption oder Prophylaxe
  • Homeoffice-Optionen für Verwaltung

Flexible Modelle lassen sich hervorragend mit Arbeitszeitkonten kombinieren.

Durch digitale Lösungen sind Homeoffice-Tätigkeiten in vielen Praxen gut umsetzbar, besonders in der Verwaltung oder Patientenkommunikation.

Typische Homeoffice-Bereiche:
  • Rechnungswesen
  • HKP-Erstellung
  • Recall-Management
  • Patientenaufklärung per Videosprechstunde
  • Telefonservice
Was sollte vorab geklärt werden?
  • Bereitstellung von Praxis-Hardware (PC, Laptop)
  • IT-Sicherheit & Datenschutz
  • ergonomische Ausstattung (z. B. Arbeitsplatz, Stuhl)
  • Kosten für Strom & Internet

Diese können marginal sein, sollten aber der Praxis zugerechnet werden.