Entlohnung

Entlohnung & Gehalt: Orientierung für ZFA und MFA

Autor: Dr. Oliver Desch

Lesezeit: 4 Min.

Die Frage nach einem angemessenen oder leistungsgerechten Gehalt gehört zu den häufigsten Diskussionsthemen im Praxisalltag. Fachkräfte wünschen sich ein Gehalt, das ihre Qualifikation, Erfahrung und Leistung widerspiegelt. Praxen hingegen müssen wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und die Angemessenheit differenziert bewerten. Um zu einer fairen Lösung zu gelangen, braucht es transparente Kriterien, offene Kommunikation und verlässliche Vergleichsgrundlagen.

Eine wichtige Orientierung liefert der Tariflohn — auch wenn er nicht in allen Kammerbereichen verbindlich ist. Er bildet Qualifikationen, Berufsjahre und Tätigkeitsgruppen ab und schafft damit eine neutrale Basis für Gehaltsentscheidungen.

Eine faire Vergütung basiert auf objektiven Kriterien. Sowohl Gehaltsvorstellungen als auch Bewertungen der Praxis können unterschiedlich ausfallen, daher helfen klare Maßstäbe und regelmäßige Gespräche.

Tarifstrukturen bieten dafür eine gute Grundlage: Sie berücksichtigen Berufsjahre, Weiterbildungen und Einsatzbereiche. Je höher die Qualifikation und je größer die Verantwortung im Praxisalltag, desto stärker steigt der Mehrwert für die Praxis — und damit die Chance auf ein höheres Gehalt.

Weiterbildungen verbessern die fachliche Kompetenz und ermöglichen größere Eigenverantwortung im Praxisalltag.

Wichtig zu wissen:
  • Je mehr Verantwortung übernommen wird, desto höher der Nutzen für die Praxis.
  • Höhere Kompetenz rechtfertigt in der Regel höhere Vergütung — vorausgesetzt, die erworbenen Fähigkeiten werden in der Praxis tatsächlich gebraucht.

Weiterbildungen sind daher einer der wichtigsten Faktoren für Gehaltsentwicklung.

Provisionen sind leistungsbezogene Zusatzvergütungen, die zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden.

Wichtig:

Provisionen sollten immer individuell sein — nicht als Teamprovision.

Beispiele für provisionsfähige Bereiche:
  • Behandlungsassistenz: Beratung zu Zusatzleistungen oder Mehrkostenleistungen
  • Prophylaxe: eigenständig erwirtschaftete Praxisumsätze
  • Verwaltung & Rezeption: z. B. erfolgreiches Recall-Management
  • Umsatzstarke Tätigkeiten: klassische Umsatzbeteiligungen bei selbstständig erzielten Leistungen

Digitale Tools erleichtern die transparente Erfassung von Leistungen und Provisionsansprüchen.

 

Sachwertbezug
  • Einkaufsgutscheine bis 50 € pro Monat
  • Beispiele: Fitnessstudio, Kino, Tankgutscheine, Einzelhandel
  • Keine Bargeldauszahlung
  • Für Fachkräfte steuerfrei → mehr Netto vom Brutto

 

Sachbezüge zu besonderen Anlässen
  • z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum
  • bis 60 € inkl. USt
  • nur als Sachleistung, kein Bargeld
  • steuerfrei

 

Betriebliche Altersvorsorge
  • sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente
  • kann durch Eigenbeiträge aufgestockt werden
  • steuerliche Vorteile durch Entgeltumwandlung möglich

 

Betriebliche Gesundheitsförderung
  • bis 600 € pro Jahr
  • z. B. Rückenschule, Physiotherapie, Yoga, zertifizierte Gesundheitsleistungen
  • Ziel: Leistungsfähigkeit stärken & Fehlzeiten reduzieren

 

Vermögenswirksame Leistungen (VL)
  • bis 40 € pro Monat
  • frei wählbare Anlageform
  • staatliche Förderzulagen möglich

 

Berufliche Weiterbildung
  • Kostenübernahmen durch die Praxis gelten nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Voraussetzung: Fortbildung liegt im Interesse der Praxis

 

Fahrtkostenzuschuss
  • Zuschuss zusätzlich zum Gehalt
  • Grundlage ist der kürzeste Weg zwischen Wohnort und Praxis
  • steuerfrei
  • Fachkräfte können dafür keine Pendlerpauschale geltend machen

 

Jobticket
  • steuerfrei
  • private Nutzung möglich
  • stärkt nachhaltige Mobilität

 

Erholungsbeihilfe
  • jährlich möglich: 156 € für Mitarbeitende, 104 € für Partner, 52 € pro Kind
  • mindestens eine Woche Erholungszeit notwendig
  • Nachweise erforderlich
  • steuerfrei → zusätzliche Wertschätzung

 

Dienst-E-Bike / Fahrrad
  • üblicherweise 36 Monate Leasing
  • Finanzierung über Gehaltsumwandlung
  • günstige Übernahme am Ende der Laufzeit möglich
  • private Nutzung erlaubt

 

Kinderbetreuungskosten
  • anteilige oder vollständige Übernahme möglich
  • steuerfrei
  • Kosten müssen nachgewiesen sein

 

Berufskleidung
  • Praxis kann Kleidung kostenlos stellen
  • Reinigung kann ebenfalls kostenfrei übernommen werden
  • private Nutzung muss ausgeschlossen sein

 

Essenszuschüsse
  • steuerfrei bis 103,50 € pro Monat / 1.242 € pro Jahr
  • Einlösung z. B. im Supermarkt, Café, Restaurant, Lieferdienst

 

Telefon/Internet/PC-Nutzung
  • Geräte dürfen gestellt und auch privat genutzt werden
  • Hardware bleibt Eigentum der Praxis
  • bis 50 € pro Monat für Internet oder Telefonkosten möglich
  • Software & Programme für den Arbeitsalltag können übernommen werden
  • steuerfrei

 

Tariflohn

Der Tariflohn orientiert sich an:

  • Berufsjahren
  • tariflich anerkannten Weiterbildungen
  • Tätigkeitsgruppen

 

Tarifgruppen für ZFA (ab 01.01.2026)
  • TG I
  • ZFA mit abgeschlossener Ausbildung
  • TG II (+7,5 %)
  • mind. 65 anerkannte Fortbildungsstunden
  • TG III (+17,5 %)
  • mind. 200 anerkannte Fortbildungsstunden
  • TG IV (+25 %)
  • z. B. ZMF, ZMP, ZMV, AZP, KFO-Assistenz
  • TG V (+30–35 %)
  • z. B. DH, Betriebswirt*in im Gesundheitswesen

 

Vergütung ist ein sensibler Faktor im Team. Unklare Strukturen führen häufig zu Unzufriedenheit, Missverständnissen oder Vergleichen ohne Kontext. Transparente, nachvollziehbare und fair ausgestaltete Gehaltsmodelle schaffen Orientierung, fördern Motivation und reduzieren Konflikte.