Für viele medizinische Fachkräfte ist nicht immer klar, welche Rolle die Ärztekammer, die Zahnärztekammer oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) beziehungsweise die Kassenärztliche Vereinigung (KV) tatsächlich im Berufsalltag spielt. Beide Einrichtungen übernehmen zentrale Aufgaben in der Organisation und Sicherstellung der medizinischen Versorgung und wirken maßgeblich an beruflichen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen mit.
Der folgende Überblick erklärt verständlich, wie Kammer und KZV/KV aufgebaut sind und welche Funktionen sie im Gesundheitswesen erfüllen.
Die Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer ist eine berufsständische Selbstverwaltung, die sich aus der Ärzteschaft bzw. Zahnärzteschaft selbst organisiert. Sie übernimmt wichtige Aufgaben, die den medizinischen Alltag und die Qualität der Versorgung prägen.
Zentrale Aufgaben der Kammer:
- Erlass und Überwachung der Berufsordnung
- Sicherstellung der medizinischen Versorgung unter Einhaltung ärztlicher bzw. zahnärztlicher Pflichten
- Überwachung der Weiterbildungsordnung und Anerkennung von Fachärztinnen und Fachärzten
- Förderung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Weiterbildung
- Organisation und Verwaltung der Berufsausbildung
- Ahndung von Verstößen gegen die beruflichen Pflichten
- Vertretung der beruflichen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit
- Beratung bei Gesetzgebungsverfahren
- Schlichtung außergerichtlicher Patientenbeschwerden
- Bereitstellung von Gutachterkommissionen
- Zuständigkeit für das Versorgungswerk (Altersvorsorge)
Für Fachkräfte ist besonders relevant, dass die Kammer großen Einfluss auf Themen wie Ausbildung, Fortbildung und berufliche Standards hat.
Die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) und KV (Kassenärztliche Vereinigung) sind ebenfalls berufsständische Selbstverwaltungen, die sich aus den Vertragszahnärztinnen und Vertragsärztinnen bzw. Vertragszahnärzten und Vertragsärzten zusammensetzen. Sie sind für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter verantwortlich.
Zentrale Aufgaben der KZV/KV:
- Sicherstellung der flächendeckenden, ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter
- Zuständigkeit für die Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung
- Organisation des Notdienstes außerhalb regulärer Sprechzeiten
- Verwaltung und Verteilung der Honorare für vertragsärztliche bzw. vertragszahnärztliche Leistungen
- Prüfung von Abrechnungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität
- Abschluss von Verträgen mit Krankenkassen
- Sicherstellung der Behandlungsqualität und Einhaltung von Standards durch regelmäßige Überprüfungen
Für Fachkräfte bedeutet dies: Die KZV/KV hat direkten Einfluss auf abrechnungsrelevante Fragen, Qualitätsanforderungen, Notdienststrukturen und organisatorische Abläufe im Praxisalltag.