Vergütung

Vergütung in der Praxis: Faire Gehaltsstrukturen für medizinische Fachkräfte

Autor: Dr. Oliver Desch

Lesezeit: 10 Min.

Der viel diskutierte Fachkräftemangel hat in den letzten Jahren erheblichen Druck bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden in medizinischen Praxen ausgelöst. Immer mehr Praxen spüren, wie herausfordernd es geworden ist, qualifizierte Fachkräfte für den Praxisalltag zu gewinnen und langfristig zu binden. Selbst Auszubildende lassen sich zunehmend schwerer für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachassistenz (ZFA) begeistern. Gelingt es doch, brechen über 30 % die Ausbildung frühzeitig ab.

Gleiches gilt für die in den Praxen schon seit Jahren tätigen Fachkräfte, von denen sich über 60 % einen Wechsel des Arbeitgebers vorstellen können. Die Gründe dafür sind vielschichtig, haben aber fast immer ihren Ursprung in Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber oder dem direkten Arbeitsumfeld in der Praxis.

Neben vielen Faktoren spielt sicherlich eine marktgerechte Entlohnung eine entscheidende Rolle für die Zufriedenheit im Beruf als Medizinische oder Zahnmedizinische Fachassistenz. Die richtige Balance zu finden, ist jedoch häufig nicht einfach.

Der Beruf der Assistenz hat sich in den letzten Jahren dank zahlreicher Möglichkeiten zur Weiterbildung stark diversifiziert und reicht heute bis hin zu eigenverantwortlich tätigen Praxismanagern. Die erste Frage nach einer angemessenen Vergütung ist daher immer die jeweilige Qualifikation der Fachkraft.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die geografische Lage der Praxis. Eine Zahnarztpraxis in München hat allein aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten für Mitarbeitende eine andere Ausgangssituation als eine Praxis in ländlichen Regionen wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein.

Der dritte Punkt betrifft das regionale Angebot an qualifizierten Fachkräften, das ebenfalls stark schwanken kann. Eine einfache Formel wie „die Nachfrage bestimmt die Entlohnung“ wäre hier zu kurz gedacht und könnte auf Dauer gefährlich sein, da die Lohnstruktur so ins Ungleichgewicht geraten würde.

Eine gute Orientierung bietet die Tariflohnstruktur, die regelmäßig von den Berufsverbänden – etwa dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf-online.de) – verhandelt wird. Diese kann jedoch nur als Leitlinie dienen, da die geografische Lage der Praxis, die lokale Verfügbarkeit von Fachpersonal und die individuelle Qualifikation ebenfalls eine große Rolle spielen.

Es empfiehlt sich, Tariflöhne als Grundlage zu nehmen und diese, um angemessene Aufschläge zu ergänzen, um die Vergütung an die jeweilige Situation der Praxis anzupassen.

 

Die Tariflöhne orientieren sich an der Anzahl der Berufsjahre und an den nachgewiesenen Qualifikationen, die durch Fortbildungszertifikate belegt werden.

Tariflöhne für ZFAs

Die Unterteilung erfolgt in fünf sogenannte Tätigkeitsgruppen (TG). In der ersten Gruppe werden alle ZFAs erfasst, die erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Mit steigender Qualifikation und Fortbildungsdauer erhöht sich der Tariflohn prozentual zur Grundgruppe.

  • TG I (Tätigkeitsgruppe 1)
    ZFA nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
  • TG II (Tätigkeitsgruppe 2 + 7,5 % zu TG I)
    ZFA mit von den Zahnärztekammern anerkannten Fortbildungen im Umfang von mindestens 65 Unterrichtsstunden, sofern eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Die Absolvierung praxistestatpflichtiger Zeiten kann auf die Fortbildungsdauer angerechnet werden.
  • TG III (Tätigkeitsgruppe 3 + 17,5 % zu TG I)
    ZFA mit anerkannten Fortbildungsnachweisen im Umfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden zur Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Auch hier können praxistestatpflichtige Zeiten angerechnet werden.
  • TG IV (Tätigkeitsgruppe 4 + 25 % zu TG I)
    ZFA mit erfolgreichem Abschluss als:
    • Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF)
    • Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP)
    • Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV)
    • Assistent:in für Praxismanagement (AZP)
    • Kieferorthopädieassistenz (ab 2021)

    Bei mehreren Qualifikationen aus dieser Gruppe kann der Zuschlag auf mindestens 30 % steigen, sofern die Tätigkeit im Praxisalltag entsprechend ausgeübt wird.
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG V (T&auml;tigkeitsgruppe 5 + 30 % zu TG I)</strong><br />ZFA mit Abschluss als Dentalhygieniker:in (DH) oder Betriebswirt:in im Gesundheitswesen. Bei mehreren Qualifikationen kann der Zuschlag auf mindestens 35 % steigen.<br />Die Bemessung der Berufsjahre erfolgt in Drei-Jahres-Schritten und f&uuml;hrt jeweils zu einer h&ouml;heren Entlohnungsstufe.<br />Grunds&auml;tzlich ist eine <strong>Verg&uuml;tung von Tariflohn plus 5 %</strong> in den meisten Regionen Deutschlands ein attraktives Entlohnungsmodell. In Ballungszentren mit starkem Wettbewerb &ndash; etwa in M&uuml;nchen, Hamburg, D&uuml;sseldorf oder Berlin &ndash; sind jedoch auch <strong>Aufschl&auml;ge von 20 bis 30 %</strong> nicht un&uuml;blich.</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Wichtig ist, dass Praxen eine <strong>ausgewogene Grundlohnstruktur</strong> schaffen. Wenn Mitarbeitende &uuml;berdurchschnittliche Leistungen erbringen, kann dies durch ein <strong>Provisions- oder Bonussystem</strong> abgebildet werden.</p>
<p style="font-weight: 400;">H&auml;ufig entstehen in Praxen Unzufriedenheiten, weil Geh&auml;lter miteinander verglichen werden, ohne die individuelle Leistung oder Zusatzaufgaben zu ber&uuml;cksichtigen. Eine <strong>transparente und nachvollziehbare Lohnstruktur</strong> ist daher ein entscheidender Schritt zu mehr Fairness und Motivation im Team.</p>
<p style="font-weight: 400;">&nbsp;</p>
<h3>Tariflohn ZFA ab 01.01.2026</h3>
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    <img src="/storage/posts/tariflohn.png" alt="Tariflöhne-ZFA" style="width: 800px; height: auto;">
    <figcaption><em>Auszug Tariflöhne-ZFAs</em></figcaption>
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<h3>Tarifl&ouml;hne f&uuml;r MFAs</h3>
<p style="font-weight: 400;">Auch f&uuml;r Medizinische Fachangestellte (MFA) gibt es eine klare Staffelung nach T&auml;tigkeitsgruppen &ndash; insgesamt sechs.</p>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG I (T&auml;tigkeitsgruppe 1)</strong><br />MFA nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.</li>
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG II (T&auml;tigkeitsgruppe 2 + 6 % zu TG I)</strong><br />MFA mit anerkannten Fortbildungen im Umfang von mindestens 40 Unterrichtsstunden oder entsprechender Berufserfahrung in Bereichen wie Hygienemanagement, Qualit&auml;tsmanagement, ambulante Versorgung &auml;lterer Menschen oder Impfassistenz.</li>
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG III (T&auml;tigkeitsgruppe 3 + 12 % zu TG I)</strong><br />MFA mit anerkannten Fortbildungen im Umfang von mindestens 80 Unterrichtsstunden und/oder Erfahrung in Bereichen wie Demenzbetreuung, Geburtshilfe, Urologie, Telematik, Strahlenschutz (90 Stunden) oder ambulantes Operieren (94 Stunden).</li>
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG IV (T&auml;tigkeitsgruppe 4 + 18 % zu TG I)</strong><br />MFA mit mindestens 120 anerkannten Fortbildungsstunden oder T&auml;tigkeit in der systematischen Planung, Durchf&uuml;hrung und Koordination der Ausbildung von MFAs. Beispiele: ambulantes Operieren in der Augenheilkunde, Dialyse, Onkologie oder Pneumologie.</li>
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG V (T&auml;tigkeitsgruppe 5 + 28 % zu TG I)</strong><br />MFA mit mindestens 360 anerkannten Fortbildungsstunden und entsprechender Berufserfahrung, z. B. als Fachwirt f&uuml;r ambulante medizinische Versorgung (&sect; 54 BBiG).</li>
<li style="font-weight: 400;"><strong>TG VI (T&auml;tigkeitsgruppe 6 + 42 % zu TG I)</strong><br />MFA mit mindestens 600 anerkannten Fortbildungsstunden und Berufserfahrung, z. B. als Fachwirt f&uuml;r Management im Gesundheitswesen (&sect; 54 BBiG).</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Wie bei ZFAs gilt auch hier: In den meisten Regionen Deutschlands ist eine Verg&uuml;tung von Tariflohn plus 5 % ein gutes Modell. In stark umk&auml;mpften Regionen empfiehlt sich ein Aufschlag von 10 %, in Metropolregionen sogar bis zu 30 %.</p>
<p style="font-weight: 400;">Auch hier sollte eine transparente Lohnstruktur gepflegt werden, die Unterschiede nachvollziehbar macht und besondere Leistungen &uuml;ber variable Verg&uuml;tungsanteile abbildet.</p>
<p style="font-weight: 400;">&nbsp;</p>
<h3>Gehaltscheck</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Um die individuelle Lohnstruktur einer Praxis in Bezug auf <strong>marktgerechte Geh&auml;lter und Mitarbeiterkompetenzen</strong> zu analysieren, empfiehlt sich ein Gehaltscheck &uuml;ber alle Teammitglieder hinweg.</p>
<p style="font-weight: 400;">Dieser Check liefert eine &Uuml;bersicht &uuml;ber die aktuellen Geh&auml;lter, die jeweilige Qualifikation und eine individuelle Lohnempfehlung f&uuml;r jede Fachkraft. Auf dieser Basis lassen sich solide <strong>Gehaltsentwicklungen f&uuml;r die n&auml;chsten 12 bis 24 Monate</strong> planen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Ein transparenter Gehaltscheck schafft Vertrauen und hilft Praxisinhabenden, realistische und faire Lohnanpassungen vorzunehmen &ndash; sowohl zur Motivation des Teams als auch zur langfristigen Mitarbeiterbindung.</p>
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    <img src="/storage/posts/gehaltsempfehlung.png" alt="Gehaltsempfehlung" style="width: 800px; height: auto;">
    <figcaption><em>Auszug Gehaltsempfehlung</em></figcaption>
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<h3><strong>(Zahn-) &Auml;rztliche Verg&uuml;tung</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Die Entlohnung von angestellten &Auml;rztinnen, &Auml;rzten, Zahn&auml;rztinnen und Zahn&auml;rzten orientiert sich ebenfalls an Qualifikationen und Berufserfahrungen. W&auml;hrend der fach&auml;rztlichen Ausbildung sollte der Fokus jedoch st&auml;rker auf den Ausbildungsinhalten als auf Umsatzzielen liegen &ndash; sowohl seitens der angestellten Person als auch der Praxisleitung.</p>
<p style="font-weight: 400;">Nach Abschluss der Weiterbildung besteht die Verg&uuml;tung in der Regel aus einer Kombination von <strong>Festgehalt und Umsatzbeteiligung</strong>. In Zeiten von Budgets oder Regressen setzen einige Praxen allerdings ausschlie&szlig;lich auf ein Festgehalt, um Planbarkeit zu gew&auml;hrleisten.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die H&ouml;he des Grundgehalts ist Verhandlungssache, sollte sich aber immer an Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen und der tats&auml;chlichen Relevanz der Kompetenzen f&uuml;r die Praxis orientieren. So verdient eine &Auml;rztin oder ein Arzt mit zehn Jahren Berufserfahrung selbstverst&auml;ndlich mehr als jemand, der oder die frisch aus der Weiterbildung kommt.</p>

<p style="font-weight: 400;">Zusatzqualifikationen k&ouml;nnen das Gehalt erh&ouml;hen &ndash; vorausgesetzt, sie werden im Praxisalltag aktiv genutzt und tragen messbar zum Erfolg bei. Eine transparente, nachvollziehbare Entlohnungsstruktur st&auml;rkt das Vertrauen zwischen Praxisinhabenden und Team und sorgt f&uuml;r Motivation, Stabilit&auml;t und langfristige Zusammenarbeit.</p>